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Kapitalbildende Lebensversicherung




Klassisch und modern
Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet finanzielle Sicherheit, unabhängig von der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie verbindet eine bedarfsgerechte Ergänzung Ihrer Altersvorsorge mit dem Schutz für die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten bereits vom ersten Beitrag an. Sie kann ganz oder teilweise auch zur Tilgung von Darlehen verwendet werden.


Merkmale

Je nach Vorsorgeziel gibt es bei der kapitalbildenden Lebensversicherung spezielle Varianten:
  • Teilauszahlungstarife
    Schon während der Vertragsdauer können Teilbeträge zu bestimmten Terminen ausgezahlt werden, beispielsweise nach 12, 16 und 20 Jahren. Diese Teilauszahlungen können für größere Anschaffungen oder zur Tilgung von Krediten verwendet werden. Der Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten bleibt dabei in Höhe der Anfangsversicherungssumme bestehen.
  • Versicherung auf verbundene Leben (Partnerversicherung)
    Diese Form der Kapitallebensversicherung eignet sich gleichermaßen für Ehe- und Geschäftspartner. Die Versicherungsleistung wird fällig beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens zum vereinbarten Vertragsablauf, zum Beispiel dem 60. Lebensjahr. Ehepartner können sich gegenseitig absichern, die Existenz von Familienunternehmen oder von Betrieben in Teilhaberschaft kann abgesichert werden oder die Versicherungsleistung kann zur Bereitstellung der Erbschaftsteuer genutzt werden.
  • Kapitalversicherung auf festen Termin (Ausbildungsversicherung)
    Bei dieser Vorsorgeform steht die Ablaufleistung (Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung) zum vereinbarten Zeitpunkt - beispielsweise zum Ausbildungsbeginn - zur Verfügung. Stirbt der versicherte Versorger (zum Beispiel Vater oder Mutter) vorzeitig, übernimmt die R+V bis zum vereinbarten Auszahlungstermin die weitere Beitragszahlung.


Kernleistungen

  • planmäßige Kapitalbildung zum Aufbau oder als Ergänzung einer privaten Altersvorsorge
  • Absicherung beziehungsweise gegenseitige Absicherung für den Todesfall bereits vom ersten Beitrag an
  • Versicherungssumme für das Alter und den Todesfall kann flexibel gewählt werden
  • Überschussbeteiligung verbessert die Versicherungsleistung zusätzlich
  • fondsgebundene Verwendung der Überschussanteile, Teilhabung an den Chancen und Risiken der Aktienmärkte ist möglich
  • Einschluss von Zusatzversicherungen gibt umfassende Sicherheit:
    - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
    - Unfall-Zusatzversicherung
  • Recht auf jährliche Erhöhung von Beiträgen und Versicherungssummen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik-Einschluss)


Vertragslaufzeit

  • Bedarfsorientiert, je nach gewünschtem Absicherungsziel, z.B. bis zum Beginn der Altersrente oder der Ausbildung Ihrer Kinder
  • Zwölf Jahre Mindestlaufzeit und Fälligkeit nach dem vollendeten 60. Lebensjahr, damit der Ertrag (Differenz zwischen Versicherungsleistung und der geleisteten Beiträge) nur zu 50 Prozent der Besteuerung zu Grunde gelegt wird. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erfolgt eine Besteuerung der Erträge zu 100 Prozent. Basis dieser Neuregelung ist das seit dem 1.1.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz.


Kontakt

Haben Sie noch Fragen?
Unsere Berater informieren Sie gerne.

   Unsere Berater
Heike Langhabel Tel.: +49 (0) 68 36 / 91 93 -17
Michael Zöllner Tel.: +49 (0) 68 36 / 9 21 93 -15
Hardy Heiser Tel.: +49 (0) 68 36 / 91 93 -16

 

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