| BLZ: 593 912 00 |
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KfW-Förderprogramme Zinsgünstige Kredite |
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| Das KfW-Wohneigentums-Programm | ||||||||
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Das KfW-Wohneigentums-Programm fördert den Neubau und Kauf selbstgenutzten Wohneigentums von Privatpersonen (Eigenheim oder Eigentumswohnung) – unabhängig von Alter oder Familienstand des Antragstellers. Berücksichtigt werden beim Neubau die Kosten des Baugrundstücks, die Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie die Kosten der Außenanlagen. Beim Kauf werden der Kaufpreis einschließlich Kaufpreis-Nebenkosten und evtl. anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten berücksichtigt. |
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Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen |
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Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen - insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungs-Kosten - durch das Einkommen der/s Antragsteller/s auf Dauer gedeckt werden können. Vorhaben können nur dann gefördert werden, wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausgeschlossen ist damit die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung. |
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Konditionen des Darlehens |
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Die Konditionen des Darlehens werden zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programm-Zinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programm-Zinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren festgelegt (Auszahlung 100 Prozent, Bereitstellungs-Provision 0,25 Prozent p.M., beginnend einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge). Die Laufzeit beträgt 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. |
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Bis zu 30 Prozent Finanzierungs-Anteil |
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Der Finanzierungs-Anteil beträgt dabei bis zu 30 Prozent der angemessenen Gesamtkosten bei einem Kredit-Höchstbetrag von 100.000 Euro. Dabei können andere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten zusätzlich in Anspruch genommen werden. Für die Auszahlung sind die Kredite in maximal zwei Teilbeträgen abzurufen und können auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung des Vorhabens eingesetzt werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehens-Zusage. |
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Sicherheiten des Kreditnehmers |
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Vom Kreditnehmer sind grundpfandrechtliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z. B. Grundschulden. Da der KfW-Kredit in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kredit-Verhandlungen zwischen dem Investor und seiner Hausbank vereinbart. Die Sicherheiten sind der KfW im Kreditantrag zu nennen. |
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Antragstellung |
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Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen zu den KfW-Förderprogrammen, helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend bei der Finanzierung Ihres Vorhabens. Die Antragstellung des Kreditantrags muss vor Beginn des Vorhabens bei uns (oder einer anderen Bank Ihrer Wahl) erfolgen. Spätestens unmittelbar nach Kaufvertrags-Abschluss. Die Anträge sind bei den Banken vorrätig. |
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Weiterführende Informationen: |
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KfW-Förderbank: Details zu den Förderprogrammen |
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Kontakt |
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Haben Sie noch Fragen? Unsere Berater informieren Sie gerne. |
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