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Wohnungsbauprämie




Verschenken Sie keine Prämie
Einkommensgrenzen

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten. Abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen kann das Bruttoeinkommen noch höher liegen.


Förderhöchstbeträge

Der Staat zahlt für die jährlichen Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnbauprämie. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt demnach für Alleinstehende 45,06 Euro sowie für Verheiratete 90,11 Euro. Prämienberechtigt ist man bereits mit 16 Jahren.

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2004 hat der Staat die Wohnungsbauprämie von 10 auf 8,8 Prozent gesenkt. Dieser neue Prämiensatz gilt ab dem Sparjahr 2004 für alle Verträge - auch für die bestehenden.


Keine Zinsabschlagsteuer

Die Sparerfreibeträge betragen für Alleinstehende jährlich 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro bei Einkünften aus Kapitalvermögen.
Wer jedoch Wohnungsbauprämie erhält, ist in dem Jahr, in dem die Prämie gewährt wird, und im Folgejahr automatisch von der Zinsabschlagsteuer befreit. Diese Regelung gilt nur für Zinserträge aus dem Bausparvertrag. D. h., der Bausparkasse ist kein Freistellungsauftrag zu erteilen. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der berechtigte Bausparer einen WoP-Antrag gestellt und die Bausparkasse diesen bearbeitet hat. Hiervon unberührt muss der Bausparer die Zinserträge in seiner Einkommensteuererklärung angeben.


Kontakt

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Unsere Berater informieren Sie gerne.

   Unsere Berater
Hardy Heiser Tel.: +49 (0) 68 36 / 91 93 -16
Michael Zöllner Tel.: +49 (0) 68 36 / 9 21 93 -15
Heike Langhabel Tel.: +49 (0) 68 36 / 91 93 -17
 

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